Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen sind unter www.kinderspielstadt.at sowie im Eingangsbereich des Areals jederzeit einsehbar.

Die Marketing St. Pölten GmbH & Mitorganisatoren veranstalten die Kinderspielstadt in St. Pölten. Die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf alle (Rechts-) Beziehungen zwischen der Marketing St. Pölten GmbH (nachstehend kurz „Veranstalter“) und allen Personen, welche an der Veranstaltung der Kinderspielstadt teilnehmen oder diese sonst besuchen (nachstehend kurz „Besucher“), unabhängig davon, ob die Teilnahme entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

  1. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen, Konzept

Mit dem Besuch der Kinderspielstadt stimmt der Besucher/die Besucherin den nachfolgenden Teilnahmebedingungen und den Spielregeln der Kinderspielstadt zu.

Die Kinderspielstadt besteht aus verschiedenen Spielestationen, an denen Spielegeld verdient werden und auch wieder ausgegeben werden kann. Der Eintritt zur Kinderspielstadt ist frei.

Die Veranstaltung richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.

Einzelne Stationen können ausfallen oder durch den Veranstalter verändert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Veranstaltungsdauer von 4 Stunden rein zeitlich nicht möglich sein wird, alle Spielstationen zu besuchen.

  1. Benützungsrichtlinien

Die Benutzung der verschiedensten Stationen der Kinderspielstadt und sonstiger Einrichtungen im Areal erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflichten der Besucher (einschließlich Kinder). Die Benutzung darf nur im Rahmen der vorgegebenen Stationsvorschriften erfolgen.

Der Besucher hat sich zu vergewissern, dass er bzw. der unter seiner Aufsicht teilnehmende Besucher vollkommen gesund ist und die körperliche Konstitution aufweist, um die vorgesehenen, auch sportlichen Aktivitäten bei der Kinderspielstadt durchzuführen.

Den Anordnungen des Personals und den gekennzeichneten Helfern ist Folge zu leisten. Hinweisschilder sind zu beachten.

Eine Bewachung oder Verwahrung mitgebrachter Gegenstände (Wertgegenstände, Fahrräder etc.) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Obhutspflichten.

Bei Überfüllung des Areals behält sich der Veranstalter das Recht vor, keinem Besucher mehr Einlass auf das Areal zu gewähren.

Der Besucher/Die Besucherin erklärt sich im Anlassfall mit einer medizinischen Erstversorgung des Besuchers/der Besucherin bzw. der unter seiner Aufsicht teilnehmenden Person einverstanden.

  1. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der bestehenden (Verkehrssicherungs-) Verpflichtungen nur für Schäden des Besuchers, die von ihm oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Auf die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen der Kinder wird hingewiesen.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer/Besucher oder Dritte verursacht werden. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die sich Kinder untereinander zufügen, nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen sowie nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen. Der Aufenthalt direkt vor den Lautsprechern erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Pflichten der Besucher, Ausschluss von der Teilnahme

Der Besucher haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die von ihn beaufsichtigen/anvertrauten Kinder dem Veranstalter entstanden sind. Eltern haften für ihre Kinder. Der Besucher ist verpflichtet, von ihm oder seiner Aufsicht unterliegenden Kindern verursachte Schäden unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen. Im Falle der mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung oder Zerstörung der Stationen sowie der Einrichtungen sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Diebstahl und mutwillige Beschädigung werden umgehend zur Anzeige gebracht.

Die Mitnahme von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen (Waffen etc.) sowie alle anderen gefährlichen Handlungen sind strengstens verboten.

Besucher (darin einschlossen Kinder) können vom Besuch der Kinderspielstadt ausgeschlossen werden, wenn sie allgemeinen Rechtsvorschriften oder diesen Teilnahmebedingungen zuwiderhandeln oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten.

  1. Datenschutz und Fotorechte

Mit dem Besuch der Kinderspielstadt erklärt sich der Besucher einverstanden und nimmt zur zustimmend Kenntnis, dass

  • Fotos sowie Videoaufnahmen der Besucher, die bei der Kinderspielstadt gemacht werden, für Veranstaltungen, Workshops oder dgl. im Rahmen der Kinderspielstadt und für künftige gleichartige Veranstaltungen bei jederzeitigem Widerruf unentgeltlich genutzt und diese in sozialen Medien, sei es Internet oder Printmedien (z.B. Facebook, Website, Werbefolder, Inserate …) zum Zwecke der Berichterstattung und für eigene Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen. Die Löschung von Veröffentlichung, auf denen der Besucher erkennbar ist, ist schriftlich zu beantragen und wird vom Veranstalter umgehend veranlasst. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • persönliche Daten des Besuchers, soweit er diese dem Veranstalter bekannt gibt, nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet sowie für eigene Werbezwecke erfasst, gespeichert und verarbeitet

eilnahmebedingungen sind unter www.kinderspielstadt.at sowie im Eingangsbereich des Areals jederzeit einsehbar.

Die Marketing St. Pölten GmbH & Mitorganisatoren veranstalten die Kinderspielstadt in St. Pölten. Die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf alle (Rechts-) Beziehungen zwischen der Marketing St. Pölten GmbH (nachstehend kurz „Veranstalter“) und allen Personen, welche an der Veranstaltung der Kinderspielstadt teilnehmen oder diese sonst besuchen (nachstehend kurz „Besucher“), unabhängig davon, ob die Teilnahme entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

  1. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen, Konzept

Mit dem Besuch der Kinderspielstadt stimmt der Besucher/die Besucherin den nachfolgenden Teilnahmebedingungen und den Spielregeln der Kinderspielstadt zu.

Die Kinderspielstadt besteht aus verschiedenen Spielestationen, an denen Spielegeld verdient werden und auch wieder ausgegeben werden kann. Der Eintritt zur Kinderspielstadt ist frei.

Die Veranstaltung richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.

Einzelne Stationen können ausfallen oder durch den Veranstalter verändert werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Veranstaltungsdauer von 4 Stunden rein zeitlich nicht möglich sein wird, alle Spielstationen zu besuchen.

  1. Benützungsrichtlinien

Die Benutzung der verschiedensten Stationen der Kinderspielstadt und sonstiger Einrichtungen im Areal erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflichten der Besucher (einschließlich Kinder). Die Benutzung darf nur im Rahmen der vorgegebenen Stationsvorschriften erfolgen.

Der Besucher hat sich zu vergewissern, dass er bzw. der unter seiner Aufsicht teilnehmende Besucher vollkommen gesund ist und die körperliche Konstitution aufweist, um die vorgesehenen, auch sportlichen Aktivitäten bei der Kinderspielstadt durchzuführen.

Den Anordnungen des Personals und den gekennzeichneten Helfern ist Folge zu leisten. Hinweisschilder sind zu beachten.

Eine Bewachung oder Verwahrung mitgebrachter Gegenstände (Wertgegenstände, Fahrräder etc.) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Obhutspflichten.

Bei Überfüllung des Areals behält sich der Veranstalter das Recht vor, keinem Besucher mehr Einlass auf das Areal zu gewähren.

Der Besucher/Die Besucherin erklärt sich im Anlassfall mit einer medizinischen Erstversorgung des Besuchers/der Besucherin bzw. der unter seiner Aufsicht teilnehmenden Person einverstanden.

  1. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der bestehenden (Verkehrssicherungs-) Verpflichtungen nur für Schäden des Besuchers, die von ihm oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Auf die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen der Kinder wird hingewiesen.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer/Besucher oder Dritte verursacht werden. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die sich Kinder untereinander zufügen, nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen sowie nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen. Der Aufenthalt direkt vor den Lautsprechern erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Pflichten der Besucher, Ausschluss von der Teilnahme

Der Besucher haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die von ihn beaufsichtigen/anvertrauten Kinder dem Veranstalter entstanden sind. Eltern haften für ihre Kinder. Der Besucher ist verpflichtet, von ihm oder seiner Aufsicht unterliegenden Kindern verursachte Schäden unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen. Im Falle der mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung oder Zerstörung der Stationen sowie der Einrichtungen sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Diebstahl und mutwillige Beschädigung werden umgehend zur Anzeige gebracht.

Die Mitnahme von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen (Waffen etc.) sowie alle anderen gefährlichen Handlungen sind strengstens verboten.

Besucher (darin einschlossen Kinder) können vom Besuch der Kinderspielstadt ausgeschlossen werden, wenn sie allgemeinen Rechtsvorschriften oder diesen Teilnahmebedingungen zuwiderhandeln oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten.

  1. Datenschutz und Fotorechte

Mit dem Besuch der Kinderspielstadt erklärt sich der Besucher einverstanden und nimmt zur zustimmend Kenntnis, dass

  • Fotos sowie Videoaufnahmen der Besucher, die bei der Kinderspielstadt gemacht werden, für Veranstaltungen, Workshops oder dgl. im Rahmen der Kinderspielstadt und für künftige gleichartige Veranstaltungen bei jederzeitigem Widerruf unentgeltlich genutzt und diese in sozialen Medien, sei es Internet oder Printmedien (z.B. Facebook, Website, Werbefolder, Inserate …) zum Zwecke der Berichterstattung und für eigene Werbezwecke veröffentlicht werden dürfen. Die Löschung von Veröffentlichung, auf denen der Besucher erkennbar ist, ist schriftlich zu beantragen und wird vom Veranstalter umgehend veranlasst. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • persönliche Daten des Besuchers, soweit er diese dem Veranstalter bekannt gibt, nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet sowie für eigene Werbezwecke erfasst, gespeichert und verarbeitet

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