Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Kinderspielstadt St. Pölten

Diese Teilnahmebedingungen sind unter www.kinderspielstadt.at sowie bei jedem Eingang, in jedem gastronomischen Bereich und bei den Infopoints einsehbar.

Die Marketing St. Pölten GmbH & Mitorganisatoren veranstalten die Kinderspielstadt in St. Pölten. Die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Anwendung auf alle (Rechts-) Beziehungen zwischen der Marketing St. Pölten GmbH (nachstehend kurz „Veranstalter“) und allen Personen, welche an der Veranstaltung der Kinderspielstadt teilnehmen oder diese sonst besuchen (nachstehend kurz „Besucher“), unabhängig davon, ob die Teilnahme entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.

  1. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen, Konzept

Mit dem Besuch der Kinderspielstadt stimmt der Besucher/die Besucherin den nachfolgenden Teilnahmebedingungen und den Spielregeln der Kinderspielstadt zu.

Die Veranstaltung richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.

Die Kinderspielstadt findet an drei Veranstaltungsorten (Sparkassenpark, Bischofsteich und Domareal) statt, der Besuch ist von 12:30-14 Uhr, von 14:30-16:00 und von 16:30 bis 18:00 möglich. Dazwischen müssen die Spielorte zwecks gründlicher Desinfektion verlassen werden.

Zutritt haben nur vorab online registrierte Personen/Familien, die die aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften der österreichischen Bundesregierung für den Besuch von Massenveranstaltungen erfüllen.

Einzelne Stationen können ausfallen oder durch den Veranstalter verändert werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei Schlechtwetter (starker Wind, Regen) abzusagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der Veranstaltungsdauer nur eine begrenzte Zahl von Spielstationen besucht werden kann. Es besteht kein Anspruch auf das Erbringen einer bestimmten Leistung.

  • Benützungsrichtlinien

Die Benutzung der verschiedensten Stationen der Kinderspielstadt und sonstiger Einrichtungen im Areal erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflichten der Besucher (einschließlich Kinder). Die Benutzung darf nur im Rahmen der vorgegebenen Stationsvorschriften erfolgen. Vor Benützung jeder Spielstation sind die Hände zu desinfizieren, mobile Desinfektionsständer befinden sich bei jeder Spielstation.

Der Besucher hat sich zu vergewissern, dass er bzw. der unter seiner Aufsicht teilnehmende Besucher vollkommen gesund ist und die körperliche Konstitution aufweist, um die vorgesehenen, auch sportlichen Aktivitäten bei der Kinderspielstadt durchzuführen.

Den Weisungen der Betreibenden der Spielstationen und allen mit Leuchtkravatte gekennzeichneten Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Hinweisschilder sind zu beachten.

Eine Bewachung oder Verwahrung mitgebrachter Gegenstände (Wertgegenstände, Fahrräder etc.) wird vom Veranstalter nicht übernommen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Obhutspflichten.

Eltern haften für ihre Kinder. Unfälle sind unverzüglich beim Veranstalter zu melden.

Der Besucher/Die Besucherin erklärt sich im Anlassfall mit einer medizinischen Erstversorgung des Besuchers/der Besucherin bzw. der unter seiner Aufsicht teilnehmenden Person einverstanden.

Sollten bei Besucher*innen oder Mitarbeiter*innen Krankheitssymptome auftauchen, wird diese Person unverzüglich in einen eigenen Bereich abgesondert und die Hotline 1450 kontaktiert.

  • Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der bestehenden (Verkehrssicherungs-) Verpflichtungen nur für Schäden des Besuchers, die von ihm oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Besucher oder Dritte verursacht werden. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die sich Kinder untereinander zufügen, nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen sowie nicht für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Besuchers entstehen.

Im Falle der mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung oder Zerstörung der Stationen sowie der Einrichtungen sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des entstandenen Schadens samt Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Diebstahl und mutwillige Beschädigung werden umgehend zur Anzeige gebracht. Auf die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen der Kinder wird hingewiesen.

  • Pflichten der Besucher, Ausschluss von der Teilnahme

Der Besucher haftet für alle Schäden, die durch ihn oder die von ihn beaufsichtigen/anvertrauten Kinder dem Veranstalter entstanden sind. Eltern haften für ihre Kinder. Der Besucher ist verpflichtet, von ihm oder seiner Aufsicht unterliegenden Kindern verursachte Schäden unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen. Die Mitnahme von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen (Waffen etc.) sowie alle anderen gefährlichen Handlungen sind strengstens verboten.

Besucher (darin eingeschlossen Kinder) können vom Besuch der Kinderspielstadt ausgeschlossen werden, wenn sie allgemeinen Rechtsvorschriften oder diesen Teilnahmebedingungen zuwiderhandeln oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten.

  • Datenschutz und Fotorechte

Mit dem Besuch der Kinderspielstadt wird zur Kenntnis genommen, dass Fotos gemacht werden, die für Werbezwecke des Veranstalters, der Mitveranstalter, Partner und Betreiber der Spielstationen verwendet werden (zur öffentlichen Berichterstattung, z. B. Homepage, Werbefolder, Inserate, aller Social-Media-Kanäle u.a.m.). Die Besucher*innen, die sich oder ihre Kinder auf einem Foto, in einem Video auf der Homepage oder einem Social – Media Kanal des Veranstalters wiederfinden, können jederzeit um Löschung des Bildmaterials bitten, was von Seiten des Veranstalters umgehend veranlasst wird. Eine Löschung von bereits weiter verwendeten Fotos und Videos auf Homepages/Social – Media Kanälen, die nicht dem Veranstalter gehören, kann dieser nicht veranlassen und übernimmt dafür auch keine Verantwortung.

Persönliche Daten des Besuchers wurden bei der Online-Registrierung erhoben, diese werden nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet sowie für eigene Werbezwecke erfasst, gespeichert und verarbeitet.

Wird nach der Veranstaltung eine Covid-Infektion bekannt, werden alle registrierten Personen kontaktiert.

Mit der Anmeldung zur Kinderspielstadt 2021 bestätigt der Besucher, die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Selbiges gilt für die AGBs:

Mit der Anmeldung zur Kinderspielstadt 2021 bestätigt der Besucher, die auf www.kinderspielstadt.at ersichtlichen AGBs gelesen und akzeptiert zu haben.

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